Freitag, 19. April 2024
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Ablauf von Nutzungsrechten auf den landeseigenen Friedhöfen

II. Städtischer Friedhof Reinickendorf

Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin gibt unter Bezugnahme auf die §§ 10 und 11 des Gesetzes über die lan­de­s­ei­ge­nen und nicht landeseigenen Friedhöfe Berlins (Friedhofsgesetz) in der Fassung vom 01.11.1995 (GVBl. S. 707) bekannt:

Das Nutzungsrecht an bis zum 30. Juni 2000 erworbenen Grabstätten bzw. bis zum 30 Juni 1960 erworbenen Familiengrabstätten läuft auf den nachstehend genannten landeseigenen Friedhöfen zum 30. Juni 2020 ab.

Reinickendorf
Humboldtstraße 74-90

Wittenau
Thiloweg 2

Am Fließtal
Waidmannsluster Damm 13

Tegel
Wilhelm-Blume-Allee 3

Heiligensee
Sandhauser Straße 110

Hermsdorf
Frohnauer Straße 112-122

Hermsdorf
Schulzendorfer Straße 53c

Frohnau
Hainbuchenstraße 64-76

Lübars
Zabel-Krüger-Damm 176-186

Die Nutzungsberechtigten der einzuebnenden Grabstätten werden gebeten, nach vorheriger Anmeldung im Büro des betreffenden Friedhofes oder in der Friedhofsverwaltung, die Grabausstattungsgegenstände (Grabmal, Pflanzen etc.) bis zum 30. Juni 2020 zu entfernen.

Die Einebnung der Grabstätten erfolgt nach dem 30. Juni 2020. – Nähere Hinweise sind den Aushängen an den Friedhofseingängen zu entnehmen.