Die Medienlandschaft in Berlin ist durch die Kommunalisierungsstrategie des Landes Berlin stark geprägt. Das Land Berlin und die landeseigenen Unternehmen bilden einschließlich Verbandsorganisationen und Public-Private-Partnerships wie „Partner für Berlin“ und „Visit Berlin“ eine formierte Medienlandschaft.
Die Nachrichtenlage und Ereignislage wird dabei quantitativ und qualitativ von „Digitalisierungspartnern“ und „informellen Netzwerken“ geprägt, kuratiert, organisiert und mittels „Public Relations“ vermittelt und verbreitet. Dabei wird ein marketinggetriebenes Berlin-Bild vermittelt, das vorwiegend wirtschaftliche Interessen abbildet und vermittelt.
Das Stadtportal berlin.de hat inzwischen weit über 1 Million Seiten, und wächst stetig weiter. Die News und Nachrichtenlage wird durch Senatskanzlei, Senatsverwaltungen und Bezirksämter bestimmt. Dazu wirken 30 landeseigene Unternehmen orchestriert über die Initiative www.mehrwert-berlin.de mit.
Eine Vielzahl sozialer Einrichtungen, Träger und Vereine kämpft dabei mit der hohen Nachrichtendichte, die alle Marketing- und Auslastungspläne berühren. Das landeseigene IDTZ-Berlin ist dabei selbst nicht sicher finanziert und kann seine Kosten der Digitalisierungsstrategie des Landes Berlin offenbar nicht in Form einer Kosten- und Leistungsrechnung auf angeschlossene Bezirksämter und Senatsverwaltungen umlegen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Berlin-Brandenburg kämpft zudem mit enormen wirtschaftlichen Problemen und hat 2025 über 245 Mitarbeitende entlassen und freigestellt.
Ferner wirken hunderte politische Organisationen, Verbände, Stiftungen und ThinkTanks und NGO´s und viele Initiativen in Medienmärkte hinein, und sorgen für eine weltweit einzigartige Informationsvielfalt und Nachrichtendichte. Dies hat aber Folgen, die sich in der Stadtgesellschaft abbilden.
Für unabhängige Presse und freie Pressemedien ist in einer derartigen Gemengelage praktisch kein „Platz und Werbeplatz“ im Markt frei. Es fehlen dafür die marktwirtschaftlichen und medienwirtschaftliche Ausgangsbedingungen und die notwendige Initiative um das Konzept von Public Media wirtschaftlich auf eine feste Basis zu stellen. Ein notwendiger Beschäftigungsaufbau für Lokaljournalisten wird sogar aktiv verhindert. Die Rechtseinheit zwischen dem Land Berlin, der Bundesrepublik Deutschland und der EU ist derzeit nicht im Sinne des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ( AEUV ) gegeben. Der faire und freie Wettbewerb ist nicht gewährleistet und wird durch Plattformökonomien und formierte Medienmärkte in Frage gestellt.
Public Media — neue Mediengattung & neue Medienökonomie
Mit dem Verzicht auf Leser-Paywalls und Leser-Logins entsteht eine neue Mediengattung: Public Media! Es ist das stimmige Konzept für die vielfältige interkulturelle europäische Stadtgesellschaft, ausgestattet mit einer systemischen, einer inklusiven und stadtweiten Medienökonomie.
Um Journalismus und Lokaljournalismus zu finanzieren, müssen Bedingungen im Einklang mit staatlichen Vergaberecht, im Einklang mit Tariftreue-Regeln, Landesmindestlohnregeln und Gleichstellungsregeln gestaltet werden. Zudem muss das geltende Tarifrecht angewendet werden. Ferner gilt das öffentliche Preisrecht mit den seinen Leitsätzen zur Preisermittlung.
In Berlin sind die Dimensionen, Bedarfe und Notwendigkeiten von Public Media systemisch ermittelt worden. Benötigt wird eine Grundfinanzierung von 2-4 Lokaljournalisten je 100.000 Einwohner, die einem Betrag von 3,89 €/Einwohner/Jahr (als Einwohnergleichwert) entspricht. Gerechnet für aktuell rund 3.584.240 Einwohner ergibt sich eine Zahl von 13.942.693.60,– Euro.
Diese Summe erscheint zunächst unfassbar groß. Doch in der Berliner Medienlandschaft verstecken sich Ausgaben von mindestens 1.577.065.600,– Euro für „digitale-mediale Blindleistung*,“ die zu einem großen Teil eingespart werden können, weil sie sinnlos und wirkungslos „digital abfließen“.
Public Media werden daher zukünftig Teil einer grundlegenden EU-Internet- und Medienreform, die alle Bürger und Akteure in der Welt zukunftsfähig machen wird!
Tarifvertrag des BDZV/DJV für Zeitschriften und Verlage für Redakteurinnen und Redakteure
Im Zuge der Novellierung wurde des Vergabegesetz wurde die Tariftreueverpflichtung bei öffentlichen Aufträgen eingeführt. Mit Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen am 1. Dezember 2022 werden künftig öffentliche Aufträge nur noch an Auftragnehmer vergeben, wenn diese sich verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Auftragsausführung mindestens die Entlohnung nach den Regelungen des Tarifvertrags zu gewähren, der im Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist (§ 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BerlAVG).
Für den Bereich Lokalpresse und Zeitungsmedien ist sinngemäß die von der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung katalogisierte „Tarifbroschüre –
Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften“ vom 17. Februar 2026 maßgeblich anwendbar. Diese übernimmt den im September 2025 zustande gekommenen Tarifvertrag des BDZV/DJV.
In den kommenden Wochen wird dazu ein Konditionen- und Preis-/Leistungssystem entwickelt, das mit „Paid Content“ und statischen Laufzeit-Konditionen (z.B. für Touchpoints, Banner, Links & Anzeigen) funktioniert. Externe Anzeigensysteme mit „Clickonomics“ werden obsolet, interkulturelle Zielgruppen in Lokalmedien prinzipiell zu klein sind, um Systemkosten und Journalisten zu finanzieren.
Öffentliches Preisrecht nach VO PR Nr. 30/53
Daneben gilt das gesetzliche Grundlage für öffentliche Aufträge (VO PR Nr. 30/53), die auf den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP) beruht. Sie gilt auch für Unternehmen, Startups und Verlage, die Redakteure und Journalisten beschäftigen. Das vorgegebene Schema gliedert die Kosten zur Ermittlung des Selbstkostenpreises strikt in Einzel- und Gemeinkosten und hat immer die Struktur einer prüffähigen Kalkulation.
Zu den Gemeinkosten zählen Systemkosten digitaler Systeme, Büroraum und sämtliche anfallenden umlagefähigen Kosten nach LSP-Grundsätzen. Die direkte Finanzierung von Lokaljournalismus ist damit in ganz Deutschland realisierbar und wird für Lokalpresse-Kooperationen empfohlen. Lediglich für kreative und digitale Vorleistungen (z.B. Bildnutzung, Gema-Gebühren, Lizensen, Tokens u.a.) müssen noch Regeln entwickelt werden, die den Tragfähigkeitszielen von Journalismus, Kunst und Kreativ- und Kulturwirtschaft dienlich sind. Es sind entscheidende Reformschritte, die humane „gute & kreative Arbeit“ im globalen Policy-Feld sichern. Zwischen kultureller Vielfalt, Medienmarklogiken, Urheber- und Lizenzrechte, und digital-medialer „rechtewahrender Transnormierung“ und Multi-Ziel Nachhaltigkeitsmanagement bieten die LSP-Grundsätze eine universelle absichernde wirtschaftliche Logik für Personen, Betriebe und Organisationen.
1. Digital-Mediale Reformation & Public Media-Finanzierung
Mit dem neuen „Claim“ der „1. Digital-Mediale Reformation“ wird der Umstieg von „Clickonomics“ zu universellen humanen „Touchpoint-Ökonomien“ gemeistert. Die Grundidee der Finanzierung ist einfach:
„Journalisten schaffen immer Berührungspunkte, die z.B. als Ankündigung und Bericht sichtbar werden!“
„Arbeitszeit für die Erstellung von Ankündigung & Bericht bemisst die Kosten-Einheit „Touchpoint.“
Im Jahr 2025 lagen die Kosten für den „Ur-Touchpoint“ in Berlin gemittelt bei ca. 132,– €. In 2026 sind es in Berlin ca. 148,– €. Auf dem Land kommen Kosten für Entfernungen von mehr als 60 Kilometern dazu. Dies muss geografisch und regional angepasst werden. Touchpoints werden damit zu Einheitskosten, die
journalistische Arbeit und humane Medienarbeit bemessen. — Übrigens komplementär zu digitalen Tokens, die den Einsatz von KI-Sprachmodellen und „Smart Contracts“ bemessen und regeln.
Das System der „Touchpoint-Ökonomie“ erlaubt es künftig, alle digitalen und medialen Leistungen im Informations- und Mediensystem einer SmartCity mit MediaBudgets zu tarifieren und individuell nach Marktbedingungen auszugestalten.
Aktuell gibt es eine einfache Preisregel, die mit 66,– € für eine erste Veröffentlichung gilt. Touchpoints die ab 1.7.2026 geschaltet werden, haben ein Jahr Laufzeit und kosten 132,– € ( MWST. frei abrechenbar ).
Für Berlin gilt ab 1.8.2026 ein tarifvertragskonformes „Touchpoint-Preissystem“, das mit dem öffentlichen Vergaberecht und dem geltenden Preisrecht harmonisiert ist. Der Umstieg in eine tarifvertraglich konforme Bezahlung für Journalisten und freie Mitarbeitende wird damit vorbereitet.
Alle Leistungspreise sind individuell angepasst und branchenbezogen. Es wird auf Anfrage als Angebot* übermittelt.
Weitere Informationen:
Für Marketing & Werbung: info@anzeigio.de [ Lokal, regional, international D-A-CH & EU ]
Für Journalisten: info@europress-aisbl.eu
[ 1. Digital-Mediale Reformation ] ist in der lokalen Suche auffindbar!
*) Interkulturelle Zuwanderung, politische Seggregation (Cancel Culture, Korruption & Brandmauern) und
Mehrsprachigkeit dekonstruieren lokale Medienökonomien und belasten die Volkswirtschaft. Angebote
werden daher an die Einhaltung von demokratischen Compliance-Regeln geknüpft.
