Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin sucht ab sofort eine neue Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 3 (zuständig für die Postleitzahlen 13403, 13405, 13407, 13409, 13507, 13599, 13629) Reinickendorf, Reinickendorf-Ost, zum Teil Tegel, Saatwinkel.
Für die Übernahme dieses Ehrenamtes sucht der Bezirk Reinickendorf eine geeignete Person, die bereit ist, ihr persönliches Geschick in Bezug auf Verhandlungsführung, Redegewandtheit und Zuhörbereitschaft bei der Ausübung dieser Tätigkeit einzusetzen. Das Ehrenamt kann übernehmen, wer im Bezirk wohnt und mindestens 30 Jahre, jedoch höchstens 70 Jahre alt ist. Darüber hinaus muss die Schiedsperson die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen und darf nicht unter Betreuung stehen. Sie darf auch nicht durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein.
Schiedspersonen sind Organe der Rechtspflege und in der Amtsausübung unparteiisch. Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe einer Schiedsperson darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten – zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art – zu schlichten und zum Abschluss zu bringen. Eine Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig.
Auf der Grundlage des Berliner Schiedsamtsgesetzes können folgende Streitigkeiten geklärt werden:
- Beleidigung,
- Sachbeschädigung,
- Hausfriedensbruch,
- Körperverletzung,
- Bedrohung,
- Verletzung des Briefgeheimnisses,
- vermögensrechtliche Ansprüche wie Schmerzensgeld,
- Beachtung der Hausordnung,
- Bewahrung nachbarrechtlicher Belange.
Ausgenommen sind erbrechtliche Angelegenheiten, Unterhaltsstreitigkeiten, Ehesachen, Betreuungssachen und Bürgschaften. Jede neue Schiedsperson wird in speziellen Einführungs- und Vertiefungslehrgängen geschult.Die Ausübung des Amtes erfolgt ehrenamtlich für fünf Jahre, daher handelt es sich nicht um eine arbeitsrechtliche Einstellung. Folgende persönlichen Voraussetzungen müssen zwingend erfüllt sein: Alter 30 bis 70 Jahre, Wohnsitz in Spandau, besitzt die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, unbescholten und keine Beschränkung in der Verfügung des eigenen Vermögens.
Eine Schiedsperson wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist nach diesem Zeitraum grundsätzlich möglich. Die Einführung in das Ehrenamt wird durch die Teilnahme an Einführungs- und Fortbildungsseminaren des Bundes Deutscher Schiedspersonen erleichtert. Die Kosten hierfür trägt der Bezirk Reinickendorf; darüber hinaus wird eine monatliche Aufwandsentschädigung für die Amtsausübung gezahlt.
Weitere Informationen unter der Telefonnummer: (030) 90294-4000
Die schriftliche Bewerbung mit Lebenslauf ist bis zum 31.03.2022 zu adressieren an:
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Abteilung Soziales und Bürgerdienste
BüD 2000
Teichstraße 65, Haus 1
13407 Berlin
Weitere Informationen: