Freitag, 29. März 2024
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12. Änderung der Infektionsschutzverordnung

Corona Neue Infektionsschutzverordnung

Der Berliner hat am 17.11.2020 auf auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, die 12. Änderung der Infektionsschutzverordnung beschlossen.

Die Infektionsschutzverordnung erhält folgende wesentliche Änderungen:

Rehasport wird mit folgenden Auflagen wieder erlaubt: Ärztlich verordnetes Funktionstraining und ärztlich verordneter Rehasport in festen Gruppen von 10 Personen zuzüglich einer übungsleitenden Person

In begründeten Einzelfällen sind auch mehr Personen zulässig, wenn es absolut notwendig ist um die Übungen ausführen zu können.

Der Bund hat am 8. November die digitale Einreiseanmeldung eingeführt, die die Aussteigekarte in Papierform ersetzt. Demnach müssen sich Reiserückkehrende nun elektronisch registrieren, wenn sie in den letzten 10 Tagen im Risikogebiet waren. Die Gesundheitsämter erhalten auf diesem Wege notwendige Informationen, z.B. um die Kontrolle der Quarantäne zu gewährleisten. Die Daten sind verschlüsselt, nur für das zuständige Gesundheitsamt abrufbar und werden nach 14 Tagen automatisch gelöscht.

Fernbusse im Linien- und im Gelegenheitsverkehr dürfen in Berlin nun wieder andere Haltestellen anfahren, als den Zentralen Omnibus-Bahnhof, wenn sie aus einem Risikogebiet kommen.

Die geänderte Infektionsschutzverordnung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin in Kraft. Sie finden diese dann auf: https://www.berlin.de/corona/.