Sonntag, 13. Oktober 2024
Home > Aktuell > Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Verordnung

Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Verordnung

Corona Neue Infektionsschutzverordnung

Der Berliner Senat hat am 22.12.2020 auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, eine Änderung der Verordnung zur Neufassung der Berliner Vorschriften zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 beschlossen.

Betroffen sind Reisende im kleinen Grenzverkehr mit Polen und die Einkaufsfahrten nach Polen.

Die Änderung betrifft die Streichung des § 22 Absatz 2 Nummer 1, der besagt, dass Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Nachbarstaaten weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet nach § 2 Nummer 17 des Infektionsschutzgesetzes aufgehalten haben oder nur für bis zu 24 Stunden in das Bundesgebiet einreisen von Quarantänemaßnahmen befreit sind.

Berlinerinnen und Berliner, die beispielsweise zum Einkaufen nach Polen fahren wollen, müssen damit nach Wiedereinreise in Quarantäne.

Die Verordnung tritt am 23. Dezember 2020 in Kraft. Sie finden die komplette Verordnung unter: https://www.berlin.de/corona/.