Justitia wies Fortuna in die Schranken
Live-Wetten sind als Vergnügungsstätten zu betrachten, für die besondere Auflagen gelten. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Verfahren im ersten Halbjahr dieses Jahres die Entscheidung des Bezirksamts Reinickendorf bestätigt, das Betreiben eines als Wettannahmestelle deklarierten Wettbüros in der Residenzstraße 122 zu versagen. Grund ist die fehlende Überzeugung des Gerichts, dass
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