Berlins Musikschulen sind in großer Gefahr, ihren Auftrag nicht mehr ausführen zu können. Das sogenannte „Herrenberg“-Urteil des Bundessozialgerichts setzt neue Bedingungen für die Beschäftigung von Lehrkräften und die Frage der Scheinselbstständigkeit. Dabei geht es vor allem um die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Tätigkeit an einem Institut/an einer Musikschule als „frei“ oder „fest“ (=sozialversicherungspflichtig) zu werten ist. Grundsätzlich betrifft dieses Urteil alle privaten Bildungseinrichtungen, Volkshochschulen oder ähnliche Lehreinrichtungen, die Honorarkräfte beschäftigen. Die Problematik erfordert es, immer die individuelle Situation, den Einzelfall eines Instituts oder einer Bildungseinrichtung zu betrachten.
Doch inzwischen ist klar: so wie bisher geht es nicht weiter. Die weisungsgebundenen Musiklehrerinnen und Musiklehrer müssen nach den Auflagen der Rentenversicherung künftig fest angestellt werden. Das kostet sehr viel mehr Geld, als bisher. — Es betrifft auch Volkshochschulen und Vereine.
Konfliktthema für das Land Berlin und für alle Bezirke
Bezirksbürgermeisterin Emine Demirbüken-Wegner (CDU) drängt auf eine Konfliktlösung: „Es ist gut und richtig, dass die zuständigen Senatsverwaltungen bereits auf die Deutsche Rentenversicherung zugegangen sind. Wir als Bezirk müssen nun auf das Ergebnis dieser Gespräche warten. Ich appelliere an die Verantwortlichen, eine schnelle Klärung herbeizuführen, weil viele engagierte Lehrkräfte nicht nur ihre Existenz gefährdet sehen, sondern auch wichtige Integrations- und Sprachkurse für geflüchtete Menschen auf dem Spiel stehen.“
Bisherige Honorarverträge haben in Reinickendorf Bestand, sagte die Bürgermeisterin. „Momentan sind Statusfeststellungsverfahren für jeden einzelnen Honorarvertrag in Vorbereitung. Um jedoch neue Verträge abschließen zu können, muss der Senat vorher für eine entsprechende Rechtssicherheit sorgen.“
Es werden erhebliche Risiken in Bezug auf eine Strafbarkeit und Regresspflicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Honorarverträge unterschreiben, gesehen. Die Prüfung der Verträge dient demnach deren Schutz im Rahmen der Fürsorgepflicht.
Prekäre Beschäftigung & grundlegende Versäumnisse der Arbeitsmarktpolitik
Die Problem der Scheinselbstständigkeit ist über Jahrzehnte mit der Digitalisierungsagenda verschleppt worden. Schon in der unter Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Rainer Brüderle ( FDP 2009–2011 ) aufgelegten Strategie für die elf Branchen der Kreativ- und Kulturwirtschaft wurde das Problem der guten und fairen Arbeit und Beschäftigungssicherung nicht gelöst.
Inzwischen erdrücken implizite Staatverschuldung und direkte Staatsverschuldung alle vernünftigen und tragfähigen Lösungen. Man darf auch über die nachhaltigen Lösungen gespannt sein!
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