Neues „Test-to-Stay“-Verfahren in Berliner Kindertagesstätten
Ab dem 07. Februar 2022 wird in den Berliner Kindertagesstätten das so genannte „Test-to-Stay“-Verfahren („Testen und in der Kita bleiben“) als Regelverfahren eingeführt. Dies macht es möglich, dass Kinder und Beschäftigte weiterhin in der Einrichtung bleiben können, auch wenn sie als Kontaktpersonen eines positiven Covid 19-Falles in der Kita-Gruppe identifiziert
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