Dienstag, 12. November 2024
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Datenschutzbeauftragter kündigt Facebook-Verbot für Behörden an

Facebook

Bundesdatenschutzbeauftragter Ulrich Kelber (SPD) fordert in einem Behördenrundschreiben die Bundesregierung und die Bundesbehörden auf, ihre Facebook-Accounts aufgrund von datenschutzrechtlichen Bedenken abzuschalten.

Schon seit 2019 wies Kelber daraufhin, dass “ein datenschutzkonformer Betrieb einer Facebook-Fanpage gegenwärtig nicht möglich” sei. Eine Änderung der Datenverarbeitung aufseiten von Facebook wurde von ihm gefordert. Doch Facebook ist den Forderungen nicht nachgekommen.

Kelber kündigte Maßnahmen gegen Behörden an: wenn sie der „nachdrücklichen Empfehlung“ nicht nachkommen, werde er die Abhilfen anwenden, die ihm nach Artikel 58 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zustehen.

Aus dem Rundschreiben geht allerdings nicht konkret hervor, welche Abhilfemaßnahmen Kelber meint. In Art. 58 DSGVO ist unter anderem von Geldbußen die Rede, auch von einem Verbot der Verarbeitung von Daten oder ihrer Übermittlung an einen Empfänger in einem Drittland.

Dem Datenschutzbeauftragten ist die Wichtigkeit der Öffentlichkeitsarbeit zwar bewusst, da sich die Haltung von Facebook bis dato allerdings nicht geändert hat, sieht er sich nun zum Handeln gezwungen. Bis zum Ende des Jahres gibt er der Bundesregierung und ihren Behörden noch Zeit, ehe er im Januar 2022 die Abschaltung final durchsetzen will.

In der Übergangszeit können die Regierung und die jeweiligen Ministerien noch über ihre Politik informieren.

Die Bundesregierung klärt inzwischen selbst weitere Schritte und prüft Empfehlungen des Bundesdatenschutzbeauftragten.

Die Auffassung von Kelber aus dem Jahr 2019: Öffentliche Stellen mit einer Facebook-Fanpage müssten mit Facebook „eine Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit schließen, die den Anforderungen von Art. 26 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht“.

Dies ist durch ein Urteil des EuGH in Frage gestellt worden. Denn mit dem Datenschutz-Urteil des EuGH vom Juli 2020 wurde klargestellt, dass personenbezogene Daten von EU-Bürgern nur an Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt werden dürfen, wenn sie in dort gleichwertigen Schutz genießen wie in der EU. Für die USA habe er ein solches angemessenes Schutzniveau verneint, und dort hat Facebook seinen Sitz.

Kelber hatte noch abgewartet, wie entsprechende Verhandlungen zwischen dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) ausgehen. Facebook habe aber dem BPA nur das öffentlich bekannte „Addendum“ von Oktober 2019 übersandt; dass sei nach Kelbers Meinung weiterhin unzureichend: „Dies zeigt aus meiner Sicht, dass Facebook zu keinen Änderungen an seiner Datenverarbeitung bereit ist.“

Die Intervention des Bundesdatenschutzbeauftragten ist inzwischen bundesweit bei Ämtern und Behörden angekommen. Auf die Reaktionen in den Berliner Bezirksämtern darf man gespannt sein. Mit der Übernahme des Hauptstadtportals berlin.de wird die Frage der Rechtskonformität im Datenschutz neu aufgeworfen.