Freitag, 06. Dezember 2024
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Leistungen für Bildung und Teilhabe direkt auch für Wohngeldberechtigte beantragen

Bildung und Teilhabe werden auf Antrag finanziell gefördert.

Kinder sollen frühzeitig bessere Bildungschancen bekommen, auch wenn die Haushaltskasse der Eltern knapp ist. Dafür gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket, das allerdings beantragt werden muss. Die den geförderten Leistungen bekommt jedes Kind bessere Möglichkeiten, sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Es werden viele verschiedene Angebote aus Kultur und Bildung gefördert, dazu zählen:

  • eintägige Schul- und Kitaausflüge (tatsächliche Kosten),
  • mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (tatsächliche Kosten),
  • der persönliche Schulbedarf (130 Euro für das erste Schulhalbjahr und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr),
  • die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (tatsächliche Kosten – auch dann, wenn die dafür vorgesehenen Schülerfahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs berechtigen),
  • Lernförderung (tatsächliche Kosten – Nachhilfe kann zukünftig auch dann genutzt werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist),
  • die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen (tatsächliche Kosten),
  • die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (wie im Sportverein oder in der Musikschule in Höhe von 15 Euro monatlich).

Zusätzlich gibt es auch darüber hinaus Gutscheine oder besondere Ermäßigungen, wie z.B. den Familienpass, freien Eintritt und Tickets mit Altersbegrenzungen.

Antragsverfahren für Wohngeldempfängerinnen und -empfänger

Die Beantragung der Bildungspaket-Leistungen muss in der Regel nicht einzeln erfolgen. Es genügt die Vorlage bestimmter Nachweise bei den Leistungsstellen.
Haushalte die auch Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommen, müssen jedoch einen separaten Antrag stellen. Zukünftig hat dieser Personenkreis die Möglichkeit, über das ServicePortal Berlin einen Online-Antrag für das Bildungspaket auszufüllen und die erforderlichen Unterlagen digital einzureichen. Dieser Prozess wird von der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen begleitet.

Online-Antrag über das ServicePortal Berlin

Um sicherzustellen, dass das Wohnungsamt den Antrag für Leistungen aus dem Bildungspaket zügig bearbeiten kann, ist es unerlässlich, dass der Antrag vollständig ausgefüllt ist und sämtliche geforderten Anlagen und Nachweise beigefügt sind. Dies gilt sowohl für den Online-Antrag als auch für den Papierantrag.
Der Online-Antragsassistent für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wurde mit dem „IKT-Basisdienst Digitaler Antrag“ umgesetzt. Dieser Basisdienst ist ein Service der Senatskanzlei, der Berliner Behörden dabei unterstützt, analoge Antragsverfahren schnell und einfach zu digitalisieren.

Der Online-Antrag für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket steht auf dem Service-Portal Berlin zur Verfügung: https://service.berlin.de/dienstleistung/324466/