Donnerstag, 05. Dezember 2024
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Masern- Impfung ist Bürger-Pflicht

Impfung

Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit wie manchmal behauptet wird, sondern eine hochansteckende Infektionskrankheit, die auch schwere und lebensbedrohliche Verläufe haben kann. Sie führt bei allen Erkrankten zu einer monatelangen Schwächung des Immunsystems und damit verbundener Infektanfälligkeit. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) strebt eine weltweite Ausrottung der Masern an, wofür eine Impfquote von 95% in der Bevölkerung erforderlich ist – ein Wert der in Berlin leider noch nicht erreicht wird. Auch in Reinickendorf wird die notwendige Impfquote zurzeit noch unterschritten.

Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut empfiehlt für alle nach 1970 Geborenen die zweimalige Impfung gegen Masern. In der Regel erfolgt die erste Impfung zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat und die zweite folgt dann zwischen dem 15. und 23. Lebensmonat. Wer als Kind nicht oder nur einmal geimpft wurde, kann dies auch noch im Jugend- bzw. Erwachsenenalter bei seinem Hausarzt nachholen. Masern werden leicht über Tröpfchen beim Sprechen, Niesen oder Husten von Mensch zu Mensch weitergegeben. Nach durchschnittlich 14 Tagen tritt bei den Erkrankten ein maserntypischer rötlicher Hautausschlag, meist im Gesicht beginnend, auf. Einige Tage vor und nach dem Auftreten des Hautausschlages ist die Gefahr der Ansteckung für andere Personen an einem Masernerkrankten am größten. Wenige Tage zuvor kündigt sich die Masernerkrankung meist mit Fieber, Husten, Schnupfen und Bindehautentzündung der Augen (rote Augen) an. Masernerkrankte dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schule und Kindertagesstätte nicht besuchen. Das gleiche gilt für ansteckungsverdächtige Geschwisterkinder oder andere Personen des nahen sozialen Umfeldes.

Das Robert Koch-Institut ist das nationale Public-Health-Institut für Deutschland. Es informiert ausführlich und umfangreich zum Thema Impfung und wertet dabei alle aktuellen Informationen und Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) aus.

Das Gesundheitsamt in Reinickendorf möchte die Impfquote gegen Masern erhöhen

Das Gesundheitsamt in Reinickendorf rät deshalb dringend zu einer Masernimpfung. Man darf die Gefahr dieser Krankheit nicht unterschätzen, da neben schweren Verläufen, insbesondere bei Erwachsenen, in seltenen Fällen auch Komplikationen möglich sind, die zu bleibenden geistigen Schäden und sogar zum Tode führen können. Impfen schützt davor! Gesundheitsstadtrat Uwe Brockhausen (SPD) bittet, das Risiko einer Erkrankung nicht zu ignorieren und für den notwendigen Impfschutz zu sorgen: „Ich rate dringend, den eigenen Impfstatus überprüfen zu lassen, um ein unnötiges Risiko zu vermeiden.“

Personen, die mit entsprechenden Symptomen erkranken, sollten unbedingt ihren Kinder- oder Hausarzt unter Hinweis des Masernverdachtes aufsuchen.

Masern – meldepflichtig nach Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Masern gehören zu den meldepflichtigen Erkrankungen. Dem Gesundheitsamt wird gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 IfSG der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Masern sowie gemäß § 7 Abs. 1 IfSG der direkte oder indirekte Nachweis von Masernvirus, soweit er auf eine akute Infektion hinweist, namentlich gemeldet.

Quelle: Pressemitteilung Bezirksamt Reinickendorf | 21.10.2019