Bezirksbürgermeisterin Emine Demirbüken-Wegner (CDU) steuert in Richtung auf mehr Bürgerfreundlichkeit um. Rund 20 Jahre nachdem der Senat die einstigen Wohngeld-Sprechstunden abschaffte und den zuständigen Fachbereichen in den Bezirken reine Back-Office-Tätigkeiten, also Arbeiten ohne Kundenkontakt, verordnete, geht das Rathaus Reinickendorf wieder bewusst auf die Bürgerinnen und Bürger zu.
Der Fachbereich Wohnen des Bezirksamtes führt ab dem 04.06.2024 wieder Sprechstunden ein, um Bürgerinnen und Bürgern umfassende Informationen und Unterstützung bei der Beantragung von Wohngeld zu bieten.
Bezirksbürgermeisterin Emine Demirbüken-Wegner (CDU) sagte dazu: „Mit der Einführung dieser Sprechstunde möchten wir sicherstellen, dass alle, die Anspruch auf Wohngeld haben, leicht Zugang zu den notwendigen Informationen und Hilfestellungen bekommen. Es ist uns wichtig, dass niemand aufgrund von Unkenntnis oder Unsicherheit auf diese wichtige Unterstützung verzichten muss.“
Termine der Wohngeld-Sprechstunden
Die Wohngeld-Sprechstunden finden dienstags von 10 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 16 bis 18 Uhr in den Räume 11 und 14 im Rathaus Reinickendorf (Eichborndamm 215) statt. Es müssen keine Termine vorab gebucht werden. Interessierte können an den Tagen kurz vor Beginn der Sprechstunde Wartemarken beim Info-Schalter im Eingangsbereich des Rathauses Reinickendorf erhalten – solange der Vorrat reicht.
Diese Initiative ist Teil des kontinuierlichen Engagements des Bezirks Reinickendorf, den Zugang zu finanzieller Unterstützung und wichtigen Dienstleistungen für alle Einwohnerinnen und Einwohner zu verbessern.
Wohngeld ist gesetzlich geregelt
Das Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) für alle Bürger, die aufgrund eines geringeren Einkommens einen Zuschuss zur Wohnungsmiete („Mietzuschuss“) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums („Lastenzuschuss“) erhalten.
Tipp der Redaktion: wegen steigender Mieten und Lebenshaltungskosten sollten die Sprechstunde genutzt werden, um die gesetzlich zustehenden Hilfen zu ermitteln. Dazu sollten die Unterlagen zum regelmäßigen Einkommen und alle Wohnkosten nachvollziehbar zusammen gestellt werden.
Mehr Informationen:
Wohngeld – Mietzuschuss beantragen – Service Berlin
Wohngeldrechner