Berlin setzt die Grundsteuerreform um. Mit dem Entwurf des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes wird auch die Absenkung des Hebesatzes von derzeit 810 Prozent auf 470 Prozent geregelt. Die Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers (CDU) hat schon die erste Hürde genommen und wurde vom Berliner Senat am 14. Mai 2024 als Entwurf zur 2. Änderung des Haushaltsgesetzes 2024/2025 beschlossen.
Ziel des Finanzsenators ist es, möglichst Kostenneutralität zu erreichen, denn die Grundsteuer ist auch eine Stellschraube für alle Mieten und Gewerbemieten — und ein wichtiger Kostenfaktor für die Immobilienwirtschaft. — Die Grundsteuer soll nicht zur untragbaren Belastung für die Berlinerinnen und Berliner werden. Deshalb wird der Hebesatz für bebaute und bebaubare Grundstücke ab 1. Januar 2025 nahezu halbiert. Mit einem Hebesatz von 470 Prozent wird der aufkommensneutrale Zielwert für das Jahr 2025 in Höhe von 880 Mio. Euro erreicht und die Bürgerinnen und Bürger nicht stärker belastet.
Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke
Der Hebesatz für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke (Grundsteuer A) wird auf 0 Prozent herabgesetzt (dadurch soll vor allem der unverhältnismäßig große Verwaltungsaufwand reduziert werden). Kleingärten, deren Gartenhäuschen eine überdachte Fläche von 24 ² nicht übersteigen, werden nach der Grundsteuer A besteuert und können daher ebenfalls von dieser Änderung profitieren. Damit setzt die Änderung auch ein wichtiges Zeichen zugunsten der Berliner Kleingärtnerinnen und Kleingärtner.
Der Senator für Finanzen Stefan Evers erklärte dazu: „Wir haben versprochen, dass Berlin sich durch die Reform der Grundsteuer nicht bereichern wird. Das Wohnen soll im Durchschnitt in Berlin nicht teurer werden. Wir halten Wort. In einem ersten Schritt haben wir im Senat bereits die sogenannten Messzahlen per Gesetzesänderung angepasst. Mit der Beinah-Halbierung des Hebesatzes schließen wir die Grundsteuerreform ab.“
Auswirkungen auf die Landeshaushaltsplanungen
Mit der Änderung des Haushaltsgesetzes hat der Senat eine langfristige Festlegung für eine wichtige Steuer geplant, die Berlin nun zu einer Sparpolitik umsteuern muss. So wurden mit dem Beschluss aush weitere gesetzliche Grundlagen für notwendige Konsolidierungsschritte geschaffen. Die Berliner Koalition hat dazu schon im April erste Entscheidungen zur Belegung der zentralen Pauschalen Minderausgaben für das Jahr 2024 getroffen. Die Aufstellung des Haushalts für 2024/2025 wird daher bedeutsame Einsparungen von allen Ressorts erfordern. — Der Gesetzentwurf wurde dem Abgeordnetenhaus zur Beratung zugeleitet.
Weitere Informationen:
Bundesministerium der Finanzen: Die neue Grundsteuer – Fragen und Antworten