Donnerstag, 28. März 2024
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Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland

Neuer Medien-Staatsvertrag

Die Medienordnung der Bundesrepublik Deutschland wird reformiert und vereinheitlicht. Der Entwurf des Staatsvertrages zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland wurde in der heutigen Sitzung des Senats am 14. Januar 2020 auf den Weg gebracht, nachdem zuvor auch die Abstimmungen im Bundesrat durchlaufen wurden.

Der Senat hat auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller dem Entwurf des Staatsvertrages zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland zugestimmt und den Regierenden Bürgermeister zur Unterzeichnung nach Unterrichtung des Abgeordnetenhauses ermächtigt.

Michael Müller: „Schwerpunkt des Modernisierungsstaatsvertrages ist dessen Artikel 1, der Medienstaatsvertrag. Mit ihm setzen wir einen medienpolitischen Meilenstein. Der Regelungsrahmen wird der digitalen Entwicklung und den veränderten Geschäftsmodellen und Nutzergewohnheiten angepasst, denn der Medienmarkt wird heute nicht mehr vom klassischen Rundfunk bestimmt. Vielmehr haben sich mittlerweile auch Online-Angebote wie Soziale Netzwerke und Medienplattformen als einflussreiche Größen etabliert.“

Der Medienstaatsvertrag löst den Rundfunkstaatsvertrag ab. Erstmals sollen auch Intermediäre, also z.B. Suchmaschinen und Soziale Netzwerke, von der Medienregulierung erfasst werden. Für sie sollen u.a. eine Transparenzpflicht sowie ein Diskriminierungsverbot gelten. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass nun auch nicht-infrastrukturgebundene, internetbasierte TV- und Radioplattformen oder internetfähige Endgeräte (Smart-TVs) als neue „Gatekeeper“ für die Medienvielfalt reguliert werden, um faire sowie verlässliche Rahmenbedingungen für alle Beteiligten zu schaffen.

Entscheidend ist hierbei vor allem die Regulierung des Zugangs zu den Plattformen und die Auffindbarkeit der Angebote.

Die Zulassungspflicht für Rundfunk soll zwar nicht vollständig abgeschafft werden, jedoch werden die Regelungen derart angepasst, dass viele Rundfunkanbieter aufgrund geringer Reichweite von der Verpflichtung ausgenommen sein werden.

Kritik kommt vom Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.

„Die Chance, eine vereinfachte, zukunftsfeste und ausgewogene Medienregulierung zu etablieren, wurde verpasst. Das Ziel eines entwicklungsoffenen Rechtsrahmens und die Vermeidung zusätzlichen Bürokratieaufwandes wurde nicht erreicht.

Im Gegenteil – der geplante Medienstaatsvertrag schränkt nicht nur Entwicklungsspielräume für innovative Angebote ein, sondern verliert sich in rückwärtsgewandten, kleinteiligen Vorgaben, die den Zuschauer bevormunden. Künftig kann der Nutzer nicht mehr in den Geräteeinstellungen hinterlegen, über welche Angebote er im laufenden Programm zusätzlich informiert werden will. Überblendungen und Skalierungen stehen vielmehr unter dem Erlaubnisvorbehalt der TV-Sender und können nur noch im Einzelfall durch den Nutzer veranlasst werden.“ (zitiert nach: www.zvei.org – 6.12.2019).

Weiter heißt es dort: Nach dem Entwurf sollen künftig solche Mediendienste auf allen Plattformen – linear wie auf Abruf – bevorzugt auffindbar sein, die nach Auffassung der Länder besonders wichtig sind. Diese Regelung zementiert existierende Marktpositionen; neue Anbieter, Start-ups und Nischendienste haben dabei das Nachsehen.

Mehr Informationen:

Pressemitteilung vom 14.01.2020