Freitag, 04. Oktober 2024
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Taxis können bald auch Festpreise vereinbaren

Taxi

Der Berliner Senat hat die Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr geändert. Die neue Verordnung ermöglicht es, künftig in Berlin ein Taxi zum Festpreis zu bestellen. Taxi-Fahrgäste haben damit auch die Möglichkeit, sich vor der Fahrt für Preissicherheit in einem Tarifkorridor zu entscheiden.

Änderung stärkt das Taxigewerbe

Damit wird ein dringlicher Wunsch des Taxigewerbes umgesetzt. Berlin ist nach München erst die zweite Großstadt in Deutschland, die diesen Weg beschreitet. Taxis sind damit gegenüber App-Anbietern wie Uber und Bolt wieder wettbewerbsfähig.

Mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) gibt es für Kommunen bereits seit 2021 die Möglichkeit, für vorbestellte Taxifahrten in ihren Tarifordnungen auch eine Vergütung auf Festpreisbasis zuzulassen. Die rechtliche und technische Umsetzung eines solchen Tarifkorridors ist allerdings komplex. Das Land Berlin hat sich davon nicht abschrecken lassen, und macht diese vorteilhafte Tarifoption nun möglich.

Wichtiger Vorteil: Preissicherheit vor Fahrtantritt

App-basierte Vermittlungsplattformen bieten bereits seit Jahren die Mietwagenbestellung zu einem vorher festgelegten Preis an. Bisher war diese Preissicherheit bei Fahrtantritt ein Alleinstellungsmerkmal der Mietwagen. Mit der geänderten Verordnung können die Taxiunternehmen nun nachziehen.

Festpreise nutzen alle Vorteile der Digitalisierung: die Festpreise werden bei der Bestellung Start- und Zielpunkte eines Beförderungsauftrags ermittelt. Basis ist die jeweils kürzeste Route, die von einer digitalen Routing-Software ermittelt wird.

Preisfindung mit streckenabhängigen Referenzpreis

Der Festpreis wird als ein streckenabhängiger Referenzpreis berechnet, wobei die Kilometer-Preise des regulären Taxitarifs zu Grunde gelegt werden. Der Festpreis, der den Fahrgästen angeboten wird, kann von diesem Referenzpreis innerhalb des vorgegebenen Tarifkorridors höchstens 20 Prozent nach oben und zehn Prozent nach unten abweichen.

Die Berliner Taxiunternehmen erhalten damit erweiterte unternehmerische Handlungsmöglichkeiten. Es ist eine unternehmerische Entscheidung, ob und welcher Festpreis wann angeboten wird. Die Taxi-Branche erhofft sich dadurch eine höhere Nachfrage und ein durchschnittlich steigendes Erlösniveau.

Die neue Tarif-Vorschrift tritt am Tag nach Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. So besteht die neue Option schon vor Beginn der Fußball-Europameisterschaft.
Die Taxameter müssen noch Fahrzeug für Fahrzeug technisch angepasst werden. Ab 1. Juli 2024 wird der Fahrgast die Festpreisfahrt dann auch auf allen fiskalisierten Taxameter erkennen können.

Flughafen BER noch nicht im Festpreis geregelt

Die neue Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Ute Bonde, hat noch Verhandlungen vor sich: „Die Festpreis- und Tarifkorridorregelung gilt noch nicht für Fahrten ab Flughafen BER nach Berlin. In Abstimmung mit den Vertretern der Taxiverbände soll dies aber bald möglich gemacht werden. Dafür sind noch umfassende Klärungen mit der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH und mit dem Landkreis Dahme-Spreewald erforderlich. Wir sind mit beiden dazu im engen Austausch“, sagte sie.


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