Baumschutz auf Privatgrundstücken: Fällanträge bis spätestens Anfang November stellen
Das Bezirksamt Reinickendorf weist frühzeitig auf notwendige Bearbeitungszeiten hin, um Anträge auf Ausnahmegenehmigungen nach der Baumschutzverordnung (BaumSch-VO) zu bearbeiten. Anträge müssen bis spätestens Anfang November 2024 eingereicht werden, eine Bearbeitung vor dem Ende des Fällzeitraums am 28. Februar 2025 sicherzustellen. Baumschutz und Naturschutzgesetz „In Berlin stehen alle Laubbäume – mit Ausnahme
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