Montag, 07. Oktober 2024
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Bundesratsinitiative zur Ausübung von kommunalen Vorkaufsrechten

Berliner Mischung: Gründerzeitaltbau und Neubau

Der Senat hat in seiner Sitzung am 23.11.2021 eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht. Die Vorlage des Senators für Stadtentwicklung und Wohnen, Sebastian Scheel, sieht den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von § 26 Nr. 4 BauGB vor.

Ziel ist es, das kommunale Vorkaufsrecht besser abzusichern, um das soziale Erhaltungsrecht zu sichern.

Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 über die Rechtmäßigkeit einer Vorkaufsrechtsausübung in Berlin wurde der bisher angewandten Praxis der Ausübung von Vorkaufsrechten in Gebieten mit Sozialer Erhaltungssatzung nicht nur im Land Berlin, sondern in allen deutschen Städten und Gemeinden die Grundlage entzogen (BVerwG, Urteil vom 09. November 2021, Az.: 4 C 1.20). Das Instrument des Vorkaufsrechts ist in sozialen Erhaltungsgebieten damit kaum noch anwendbar.

Für die Ziele des Erhaltungsrechts – insbesondere den Schutz der Wohnbevölkerung in den festgelegten sozialen Erhaltungsgebieten – ist daher eine rechtliche Klarstellung durch die zügige Änderung des Baugesetzbuches erforderlich, damit das Instrument des Vorkaufsrechts weiterhin sinnvoll genutzt werden kann. Damit die Gemeinden zu ihrer bisherigen Vorkaufsrechtspraxis zurückkehren können, ist eine Änderung von § 26 Nummer 4 des Baugesetzbuchs nötig, die deutlich macht, dass es in den Erhaltungsgebieten auch auf zukünftige Nutzungen des Grundstücks ankommt.

Senator Scheel sagte dazu: „Im Interesse der Rechtssicherheit und der Wiederherstellung eines nachhaltigen sozialen Erhaltungsrechts muss es uns schnellstmöglich gelingen, eine Einigkeit der Bundesländer für diese Klarstellung im Gesetz zu erreichen. Das Land Berlin hatte bereits im Zuge der Verhandlungen zum Baulandmobilisierungsgesetz einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht, der im zuständigen Ausschuss des Deutschen Bundesrates auch beschlossen wurde. Daran werden wir mit einer Bundesratsinitiative anknüpfen.“

Die Gesetzesinitiative gehört auch zu den baupolitischen Vorrangthemen der neuen Bundesregierung.