Freitag, 04. Oktober 2024
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Corona-Schutzmaßnahmen bis 12.2.2023

Corona Neue Infektionsschutzverordnung

Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 10. Januar 2023 die Vierte Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese wird voraussichtlich am Montag, den 16. Januar 2023, in Kraft treten.

Sie beinhaltet das Auslaufen der Pflicht zum Masketragen im öffentlichen Nahverkehr am 2. Februar 2023, das verbunden wird mit der Empfehlung, in öffentlich zugänglichen Innenräumen, in denen sich mehrere Personen aufhalten, auch weiterhin eine medizinische Maske zu tragen. Geregelt wird außerdem die Beendigung der Isolation auch ohne Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests („Freitestung“), wenn seit Symptombeginn/ positivem Test mindestens fünf Tage vergangen sind und eine Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden besteht.

Die Zweite Basisschutzmaßnahmenverordnung wird bis zum 12. Februar 2023 verlängert.