Es sind noch zwei Monate bis zur Wahltag. Die Internetseite der Bundeswahlleiterin zählt die Tage bis zur Wahl mit großen Ziffern. Die 10. Wahl zum Europäischen Parlament Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle fünf Jahre statt. Gemäß § 7 Europawahlgesetz bestimmt die Bundesregierung den genauen Wahltermin im Rahmen einer vom Rat der Europäischen Union und im Rahmen der in den Artikeln 10 und 11 des Aktes zur Einführung allgemeiner und unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments (BGBl. 1977 II, Seite 733) – sogenannter Direktwahlakt – festgelegten Zeitspanne.
Die Zeitspanne erstreckt sich grundsätzlich auf einen für alle Mitgliedstaaten gleichen Zeitraum von Donnerstag bis Sonntag, um zu gewährleisten, dass die verschiedenen Wahltraditionen in den Mitgliedstaaten beibehalten werden können.
Zur Europawahl 2024 wurden insgesamt 59 Wahlvorschläge bei der Bundeswahlleiterin fristgerecht eingereicht.
Der Bundeswahlausschuss hat am 29. März 2024 in öffentlicher Sitzung 35 Parteien und sonstige politische Vereinigungen mit Listen für alle Bundesländer oder für einzelne Bundesländer zur Europawahl am 9. Juni 2024 zugelassen (Siehe: Pressemitteilung 14/24 vom 29.3.2024).
Weitere amtliche Einzelheiten zur Wahl und zum Wahlverfahren sind der Internetseite der Bundeswahlleiterin zu entnehmen.
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