Die Reform der Grundsteuer ist nach einem neuen Beschluss des Bundesfinanzhof (BFH) umstritten (Az. II B 78/23 und 79/23).
Der Bundesfinanzhof (BFH) äußert Zweifel an der Berechnung der neuen Grundsteuer, die vom nächsten Jahr an von allen Haus- und Grundstücksbesitzern erhoben werden soll. Der Einwand: Eigentümer müssten die Möglichkeit haben nachzuweisen, dass der tatsächliche Wert ihres Grundstücks deutlich unter dem vom Finanzamt festgestellten Wert liege. Der Beschluss des BFH von Ende Mai, dem obersten deutsche Steuergericht, wirft grundsätzliche Verfassungsfragen auf, die die Steuergerechtigkeit betreffen.
Nach Auffassung des BFH müssen Eigentümer einen niedrigeren tatsächlichen Wert ihres Grundstücks nachweisen können.
Die Grundsteuer dürfte damit ein Fall für das Bundesverfassungsgericht werden. Sowohl der Eigentümerverband Haus & Grund und der Bund der Steuerzahler haben schon angekündigt, ihre Musterklagen vor den Finanzgerichten weiter zu führen. „Es wird eine zeitnahe Entscheidung aus Karlsruhe angestrebt“, hieß es in deren Mitteilungen. Der aktuelle Beschluss des BFH sei dazu ein wichtiges Signal.
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