Der Berliner Senat hat die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz abgewartet und sich am 7.5.2020 über neue verantwortbare Lockerungen der Eindämmungsmaßnahmenverordnung (SARS-CoV2-EindmaßnV) für das Gastgewerbe in Berlin in enger Absprache mit Brandenburg vereinbart.
Strategie der schrittweisen Öffnung
Der Gesundheitsschutz hat nach wie vor oberste Priorität. Eine Öffnung des Gastgewerbes in Berlin soll nur etappenweise, kontrolliert und jeweils evaluiert erfolgen. Damit wird die Verantwortung gegenüber besonders Schutzbedürftigen wahrgenommen. Ein erneuter Lockdown soll möglichst vermieden werden. Klar bleibt die rote Linie: bei einem Anstieg der Infektionszahlen auf über 50 Personen pro 100.000 Einwohner müssen erneut Restriktionen erlassen werden.
Gemeinsam mit Branchenvertretern hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe einen Phasenplan erarbeitet, wie Berliner Gastronomiebetriebe wieder schrittweise und verantwortungsbewusst öffnen können.
Zieldatum 15.Mai 2020 für Gaststätten
Ab dem 15. Mai 2020 darf Gastgewerbe mit eigener Speisezubereitung in Berlin unter bestimmten Auflagen wie der Einhaltung des Mindestabstandes und Vorlage von Hygienekonzepten öffnen.
Die wichtigsten Punkte:
- Hygieneregeln nach Eindämmungsmaßnahmenverordnung und Empfehlungen der Berufsgenossenschaft
- Öffnung zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr
- Mindestabstand zwischen bestuhlten Tischen von 1,50 m
- Aufenthalt mit Angehörigen des eigenen Haushaltes oder mit Personen eines weiteren Haushaltes
- kein Büffetangebot, Speisen und Getränke dürfen nur an Tischen angeboten werden
- Reservierungssysteme oder andere Verfahren zur Nachverfolgung werden dringend empfohlen
- Reine Schankwirtschaften bleiben zunächst geschlossen.
25. Mai 2020 Hotel-Öffnung und Tourismus-Neustart
Ab dem 25. Mai 2020 sind Ausflugs- und Stadtrundfahrten sowie Stadtführungen unter bestimmten Bedingungen wieder möglich. Hotels dürfen ab dem 25. Mai für touristische Übernachtungen wieder öffnen. Hier sind ebenfalls strenge Hygieneregeln zu beachten.
Die Details, weitere Konkretisierungen sowie die Änderungen der Eindämmungsmaßnahmenverordnung sind zeitnah auf berlin.de/corona abrufbar.