Das EU-Nachbarland Polen setzt auf Atomkraft. Das erstes polnisches Kernkraftwerk mit drei AP1000-Reaktoren des US-Unternehmens Westighoues soll in der Wojewodschaft Pommern gebaut werden. Der genaue Standort steht noch nicht fest. Die Wojewodschaft Pommern liegt rund 250 Kilometer östlich der Oder.
Im Rahmen des Übereinkommens über Umweltverträglichkeitsprüfungrn (UVP) im grenzüberschreitenden Rahmen (der sog. ESPOO-Convention) hat Polen die Möglichkeit zur Beteiligung von deutscher Seite aus eröffnet.
Die entsprechenden Dokumente zur UVP wurden jetzt (teilweise) in deutscher Sprache übermittelt und sind für die Öffentlichkeit einsehbar. Anträge und Anmerkungen können von Behörden und Organisationen, aber auch von Einzelpersonen eingesandt werden – sie müssen bis zum 13. Dezember 2022 eingegangen sein (siehe unten).
Das geplante Kernkraftwerk mit drei Blöcken un deiner Leistung von bis zu 3.750 Megawatt soll entweder an den Standorten Lubiatowo-Kopalino auf dem Gebiet der Gemeinde Choczewo oder in Zarnowiec zwischen den Gemeinden Gniewino und Krokowa gebaut werden.
Der Standort Lubiatowo-Kopalino liegt direkt an der Ostsee, der Standort Zarnowiec liegt am See Zarnowieckie, von dem eine Kühlwasserableitung in die Ostsee geplant ist.
Die in deutscher Sprache verfügbaren Dokumente – auch zu Verfahrensfragen – sind in das UVP-Verbundportal der deutschen Bundesländer eingestellt worden:
www.uvp-verbund.de (Suchwort: „Erstes Kernkraftwerk Polen“).
Die Unterlagen zum Projekt können über den nachfolgenden Link auf einem OneDrive-Cloud-Speicher heruntergeladen werden: Unterlagen .
Anmerkungen oder Anträge zu den von Polen übermittelten Dokumenten müssen bis zum 13. Dezember 2022 per E-Mail an den Generaldirektor für Umweltschutz (Generalny Dyrektor Ochrony Srodowiska) unter der Adresse npp.poland.DE@gdos.gov.pl gesendet werden.
Bei Briefsendungen lautet die Adresse:
Generalny Dyrektor Ochrony Srodowiska
ul. Wawelska 52/54
00-922 Warzawa
Polen