Freitag, 19. April 2024
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Amerikanische Faulbrut — Schutzmaßnahmen wurden verordnet

Amerikanische Bienenfaulbrut

In einem Bienenstand im Bezirk Reinickendorf ist am 27. April 2022 die Amerikanische Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt worden. Die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes hat entsprechende Maßnahmen eingeleitet und eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung geltend ab dem 3. Mai 2022 erlassen.

Sperrbezirk eingerichtet

„Rund um den Standort des betroffenen Bestandes wird ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens 1 km eingerichtet. Die genaue Ausdehnung dieses Sperrbezirkes und weitergehende behördliche Maßnahmen entnehmen Sie bitte der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung“, sagte dazu die zuständige Ordnungsstadträtin Julia Schrod-Thiel (CDU).

Über die Bienenseuche

Die Amerikanische Faulbrut eine bakterielle Brutkrankheit der Honigbienen, die durch Paenibacillus larvae ausgelöst wird.
Die Bienenseuche ist für Menschen völlig ungefährlich. Honig und andere Bienenerzeugnisse können weiterhin bedenkenlos verzehrt werden. Über kontaminierten Honig oder Waben gelangt der Erreger der Faulbrut in den Bienenstock und wird über Bienenkontakt, Verschleppung durch Ausrüstungsgegenstände und Futteraustausch verbreitet. Er befällt ausschließlich die Brut der Bienen. Die Amerikanische Faulbrut kann unter den Bienenvölkern erhebliche Schaden anrichten.

Imkerinnen und Imker, die die Haltung ihrer Bienenvölker in Berlin-Reinickendorf (nach §1a Bienenseuchenverordnung) bisher nicht dort angezeigt haben, werden dringend aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. Bei weiteren Fragen steht ist das Ordnungsamt zuständig:

Ordnungsamt Reinickendorf
Fachhbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Lübener Weg 26, 13407 Berlin
Telefonnummer (030) 90294 -5112 o. 5117 | Mail vetleb@reinickendorf.berlin.de