Montag, 07. Oktober 2024
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Berliner Hunderegister: Anmeldung bis 30.6.2022

Nasse Hunde

Seit Anfang Januar 2022 besteht für alle Hundehaltenden in Berlin laut Berliner Hundegesetz die Verpflichtung, ihre Vierbeiner in einem zentralen Register anzumelden: hunderegister.berlin.de.

Zweck des gebührenpflichtigen Registers ist es, einen möglichst vollständigen Überblick über alle Berliner Hunde, ihre Verteilung auf die Bezirke, ihre Rassen und auch über Auffälligkeiten im Verhalten zu erlangen, um auf dieser Grundlage fundierte Entscheidungen treffen zu können – sei es über den Bedarf an Auslaufflächen, sei es zum Schutz vor Beißvorfällen. Das Register dient zudem der Identifizierung von Hunden, um bei scheinbar herrenlosen Tieren auch die letzte Halterin bzw. den letzten Halter finden zu können.

Für Berliner*innen, die bereits vor dem 01.01.2022 einen Hund gehalten haben, gilt für die obligatorische Anmeldung eine Übergangsregelung von sechs Monaten: Sie läuft am 30. Juni dieses Jahres aus.

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz ruft daher alle Hundehaltenden ohne bisherige Registrierung dazu auf, diese bis Ende Juni 2022 nachzuholen.

Eine Nichtanmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann ab 1.7.2022 mit einer Geldbuße geahndet werden.

Bisher wurden im Hunderegister rund 21.000 Tiere erfasst – die Zahl der bei der Finanzverwaltung aus Steuergründen registrierten Tiere liegt allerdings sechs Mal so hoch.

Die Halterdaten des Finanzamts unterliegen dem Datenschutz. — Daher muss ein eigenes Hunderegister aufgebaut werden.

Eine Anmeldung im Berliner Hunderegister ist online unter hunderegister.berlin.de, per Telefon unter 0441-36177990 (Dienstleister: GovConnect) oder per Post (durch ein auf der Website abrufbares Formular) möglich. — Die Online-Registrierung kostet einmalig 17,50 Euro, die telefonische/postalische Anmeldung kostet 26,50 Euro.