Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat in ihrer Pressemitteilung vom 3.7.2024 neue Informationen zur Förderung von religionsübergreifenden Projekten im Jahr 2025 veröffentlicht.
Der Beauftragte für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gibt darin die Kriterien zur Förderung von religionsübergreifenden Projekten bekannt.
Darin werden Förderbedingungen, Förderhöhe und Höhe der Eigenbeteiligung und Bewerbungsverfahren beschrieben.
Die Förderhöhe ist auf 100.000 € gedeckelt. Eine Eigenbeteiligung von 10% wird vorausgesetzt.
Die Abgabefrist endet am 15. Oktober 2024.
Ausführliche Informationen werden einer ausführlichen Internetseite mit Antragsunterlagen, Förderkriterien und Verwendungsnachweisen bereit gehalten:
Religions- und weltanschauungsübergreifende Projektförderung
Vernetzungstreffen zur Vorbereitung von Kooperationen
Für Einrichtungen, die auf der Suche nach Kooperationspartner*innen sind, wird am 15. Juli 2024 von 13:00-14:00 Uhr ein Vernetzungstreffen in der Senatsverwaltung angeboten. Teilnehmende können Ideen und Kontaktdaten austauschen und sich eigenständig für eine Antragsstellung vernetzen. Um Anmeldung wird bis zum 11. Juli 2024 unter bkrw-projekte@kultur.berlin.de gebeten.
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