Donnerstag, 25. April 2024
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E-Scooter in Berlin – Polizei zieht Bilanz nach vier Wochen

eScooter in Berlin

Seit dem 15. Juni 2019 dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Elektrokleinstfahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen. Die bis zu 20 km/h schnellen neuen E-Scooter sind bereits nach dieser kurzen Zeit nicht mehr aus dem Berliner Stadtbild wegzudenken.

Vor diesem Hintergrund führte die Fahrradstaffel der Polizei Berlin am 16. Juli 2019 im Bereich Spandauer Straße/Karl-Liebknecht-Straße in Mitte eine gezielte Kontrolle durch.

In der einstündigen Überwachungsaktion wurden 21 E-Scooter, elf Fahrräder und zwei Lkw überprüft. Alle E-Scooter- und Radfahrenden wurden bei der Benutzung des Gehwegs angetroffen. Alle müssen jetzt mit einem Bußgeld rechnen.

Wir möchten nochmals ausdrücklich darauf hinweisen:

Machen Sie sich mit dem E-Scooter ausreichend vertraut bevor sie sich in den Berliner Straßenverkehr begeben
Auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, tragen Sie bitte einen Schutzhelm
Ab 0,3 Promille kann bei einem Unfall Ihr Führerschein in Gefahr sein
Benutzen Sie nicht Ihr Smartphone während der Fahrt
Nehmen Sie keine weiteren Personen auf dem E-Scooter mit

In den ersten vier Wochen wurden 21 Verkehrsunfälle mit vier Schwer- und 15 Leichtverletzten polizeilich registriert.
Bei 18 Unfällen waren die Fahrerinnen und Fahrer der E-Scooter die Verursacher der Unfälle, davon siebenmal als Alleinunfälle.
Hauptunfallursache ist überwiegend die Unachtsamkeit bei der Benutzung von E-Scootern.
Es wurden außerdem 11 Strafermittlungsverfahren bei der Benutzung von E-Scooter eingeleitet, davon acht Verkehrsstraftaten wegen Trunkenheit, wovon drei Fahrten mit einem Verkehrsunfall endeten.

Die Polizei Berlin wird nach drei Monaten eine weitere Bilanz ziehen.

Informieren Sie sich über alle Regeln und Vorschriften. Erste Hilfen hierfür sind unser Flyer, den Sie unter dem Link Flyer finden, und unser Video, in dem wir erklären, was zu beachten ist. Video

Pressemeldung Polizei Berlin | 17.07.2019