Der Berliner Senat hat heute auf Vorlage der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey Benennungen für den Bereich des Bundesrates vorgenommen, die aufgrund der Neuwahl des Senats erforderlich waren.
Als ordentliche Mitglieder des Bundesrates wurden benannt:
- die Regierende Bürgermeisterin von Berlin, Franziska Giffey,
- die Bürgermeisterin und Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Bettina Jarasch,
- der Bürgermeister und Senator für Kultur und Europa, Dr. Klaus Lederer,
- und der Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Andreas Geisel.
Als Stellvertretende Mitglieder des Bundesrates wurden benannt:
- die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Astrid-Sabine Busse, die Senatorin für Inneres, Digitalisierung und Sport, Iris Spranger,
- der Senator für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Stephan Schwarz,
- der Senator für Finanzen, Daniel Wesener,
- die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Ulrike Gote,
- die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Katja Kipping,
- und die Senatorin für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung, Prof. Dr. Lena Kreck.
Für die Europakammer wurden benannt:
- der Bürgermeister und Senator für Kultur und Europa, Dr. Klaus Lederer, als ordentliches Mitglied
- und der Senator für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Stephan Schwarz, als stellvertretendes Mitglied.
Für den Vermittlungsausschuss wurden benannt:
- die Regierende Bürgermeisterin von Berlin, Franziska Giffey, als ordentliches Mitglied
- und die Bürgermeisterin und Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Bettina Jarasch, als stellvertretendes Mitglied.
Für den Gemeinsamen Ausschuss wurden benannt:
- die Regierende Bürgermeisterin von Berlin, Franziska Giffey, als ordentliches Mitglied
- und der Bürgermeister und Senator für Kultur und Europa, Dr. Klaus Lederer, als stellvertretendes Mitglied.
Als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung der NATO wird der Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Andreas Geisel benannt.
Über den Bundesrat
Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan.
„Der Bundesrat ist ein „Parlament der Länderregierungen“. Nur wer in einer Landesregierung Sitz und Stimme hat, kann Mitglied des Bundesrates sein (Artikel 51 Abs. 1 GG). Die Opposition in den einzelnen Ländern hat keine Möglichkeit, sich im Bundesrat unmittelbar Gehör zu verschaffen.
Gemäß Artikel 51 Absatz 2 des Grundgesetzes hat jedes Land mindestens drei Stimmen, Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern haben vier, Länder mit mehr als sechs Millionen Einwohnern fünf, Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern sechs Stimmen.
Insgesamt hat der Bundesrat 69 Stimmen und demzufolge 69 ordentliche Mitglieder, denn jedes Land kann nur so viele ordentliche Mitglieder für den Bundesrat benennen, wie es dort Stimmen hat (Artikel 51 Abs. 3 GG). So macht die für Beschlüsse in der Regel erforderliche absolute Mehrheit 35 Stimmen und die manchmal notwendige Zweidrittelmehrheit 46 Stimmen aus.
Kommt nach einer Landtagswahl eine neue Regierung ins Amt, muss diese ihre Mitglieder für den Bundesrat neu benennen. Die Zusammensetzung des Bundesrates ändert sich also erst, wenn die neue Regierung im jeweiligen Landtag vereidigt wurde. Bis dahin geben Mitglieder der alten Regierung die Stimmen des Landes im Bundesrat ab.“ (Quelle: Bundesrat.de)
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