Neue Chancen für über 326.000 erwerbsfähige Bürgergeld-Beziehende in Berlin gibt es ab dem 1. Juli 2023. Die weiteren Kernelemente des im Januar 2023 gestarteten Bürgergelds greifen zum Beginn der zweiten Jahreshälfte. Nach den zu Jahresbeginn eingeführten neuen Regelsätzen werden nun der erweiterte Instrumentenkasten für Förderungen, der Kooperationsplan und neue Freibetragsregelungen eingeführt.
Elena Zavlaris, Geschäftsführerin des Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg, erklärt dazu: „Im zweiten Schritt der Bürgergeld-Reform werden unsere Fördermöglichkeiten und unser Instrumentenkasten größer und individueller. Es verbessern sich die Arbeitsmarktchancen für unsere Kundinnen und Kunden. Sie können sich leichter qualifizieren und weiterbilden. Wir sind vorbereitet und freuen uns! Mehr Fördermöglichkeiten bei Weiterbildungen, mehr Motivation durch finanzielle Anreize wie zum Beispiel das neue Weiterbildungsgeld und der Wegfall des Vermittlungsvorrangs stehen für einen klaren Fokus auf Qualifizierung und Nachhaltigkeit der Vermittlung.“
Neue Chancen für erwerbsfähige Bürgergeld-Beziehende in Berlin
Dazu zählen etwa die erweiterten Fördermöglichkeiten im Bereich Weiterbildung und Qualifizierung, das neu eingeführte Weiterbildungsgeld und die ganzheitliche Betreuung, also ein Coaching. Der Wegfall des Vermittlungsvorrangs sowie die besseren Fördermöglichkeiten für das Nachholen des Berufsabschlusses folgen dem Grundsatz Ausbildung vor Aushilfsjob.
Es steht den Kundinnen und Kunden zukünftig grundsätzlich frei, sich als Alternative zu einer kurzfristigen Beschäftigungsaufnahme für eine langfristige Qualifizierung zu entscheiden.
Auch die Freibeträge für ergänzend erzieltes Einkommen ändern sich, beispielsweise wird Einkommen aus beruflicher Ausbildung erst ab der Minijob-Grenze (520 Euro) berücksichtigt. Der Grundfreibetrag für Schüler, Azubis, Studenten und Bufdis unter 25 Jahren steigt damit deutlich von 100 Euro auf 520 Euro. Besonders junge Menschen sollen die Erfahrung machen, dass sich Ausbildung und Arbeit wirklich lohnt.
Neu: Kooperationsplan wird bis Jahresende 2023 eingeführt
Der rechtsunverbindliche Kooperationsplan ersetzt die bisherige Eingliederungsvereinbarung und fördert die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kundinnen und Kunden und dem Jobcenter. Im Kooperationsplan werden die nächsten Schritte gemeinsam vereinbart.
Lutz Mania, Geschäftsführer des Jobcenter Berlin Mitte, freut sich über diese Neuerung: „Kooperation und Vertrauen sind die Basis unserer Zusammenarbeit. Die bisherige Beratung in den Berliner Jobcentern ist durch eine gemeinsame und konstruktive Zusammenarbeit geprägt. Wir begrüßen daher den Schritt, die persönliche Beratung in den Jobcentern zu vereinfachen. Der Kooperationsplan ist kurz und einfach verständlich. Er enthält – anders als die bisherige Eingliederungsvereinbarung – keine Belehrung über mögliche Rechtsfolgen.“
Bereits zum Jahreswechsel wurden das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld formal durch das Bürgergeld ersetzt. Im ersten Schritt wurden etwa die Regelsätze erhöht und eine Karenzzeit rund um Vermögen und Wohnen eingeführt. Eine neue Bagatellgrenze in Höhe von 50 Euro sorgt zudem dafür, dass Jobcenter Kleinstbeträge nicht mehr zurückfordern müssen.
Statistik in Berlin — Leistungen zum Sozialgesetzbuch II (SGB II)
Im Februar 2023 bezogen in Berlin 472.163 Menschen in 240.622 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Knapp 70 Prozent der Regelleistungsberechtigten waren erwerbsfähig (326.424). 127.162 zählten als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind vor allem Kinder unter 15 Jahren.
In Berlin wird das Bürgergeld von den 12 Berliner Jobcentern ausgezahlt. Die Jobcenter unterstützen auch bei der Suche nach Arbeits- oder Ausbildungsplätzen und unterstützen mit Qualifizierung und Weiterbildung den (Wieder)Einstieg in Beschäftigung. Die Zusammenarbeit mit den Berliner Jobcentern ist einfach online über www.jobcenter.digital und die 12 Berliner Jobcenter Apps möglich.
Verbessertes Arbeitsklima und Vertrauensklima im Jobcenter
Die Neuausrichtung des Bürgergelds und die Einführung des Kooperationsplans sind sehr moderne Schritte, die neue Wege zu einer Vertrauenskultur aufbauen sollen. — Allerdings müssen diese Schritte auch erst vermittelt, verstanden werden, und im Alltag ankommen.
Wenn es trotzdem einmal hakt, hilft ein ein uralter Tip: „Nicht ärgern! — „VV“ einreichen! — „VV“ steht dabei für „Verbesserungs-Vorschlag!“
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