Die Europäische Kommission hat am 10. Juli 2023 den „politischen“ Angemessenheitsbeschluss für das EU-U.S. Data Privacy Framework (Nachfolger des „Privacy Shields“) angenommen. Der neue Angemessenheitsbeschluss kann nunmehr als Grundlage für Datenübermittlungen an zertifizierte Organisationen in den USA dienen. Die neue politische Kompromißlösung wurde genau drei Jahre nach dem für ungültig erklärten Privacy Shield-Abkommen beschlossen.
Mit der Neuregelung tritt ein weiteres Provisorium in Kraft, das vor allem den großen Plattformkonzernen nutzt:
„Der neue EU-US-Datenschutzrahmen wird sichere Datenströme für Europäer gewährleisten und Rechtssicherheit für Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks bringen“, erklärte dazu EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. „Im Anschluss an die grundsätzliche Vereinbarung, die ich letztes Jahr mit Präsident Biden getroffen habe, haben die USA beispiellose Verpflichtungen zur Schaffung des neuen Rahmens umgesetzt. Heute unternehmen wir einen wichtigen Schritt, um den Bürgern das Vertrauen zu geben, dass ihre Daten sicher sind, um unsere Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und den USA zu vertiefen und gleichzeitig unsere gemeinsamen Werte zu bekräftigen. Es zeigt, dass wir durch Zusammenarbeit die komplexesten Probleme lösen können.“
Über die Details der Regelungen und aktuelle Reaktionen der Wirtschaft berichtet der Dipl.-Phys. Oliver Schonek ( CLOUDCOMPUTING INSIDER | 11.07.2023 ).
NOYB meldet Datenschutz-Bedenken an
Das NOYB – Europäisches Zentrum für digitale Rechte, mit Sitz in Wien, hat sofort reagiert und eine dritte Klage gegen das neue Data Privacy Framework angekündigt. NOYB steht für none of your business (‚geht dich nichts an‘) und fordert, die Eingriffe in Datenströme und Bürgerrechte streng zu limitieren:
„Trans-Atlantic Data Privacy Framework ist weitgehend eine Kopie von „Privacy Shield“. noyb wird die Entscheidung dem EuGH vorlegen.“ ( NOYB.EU | 10.7.2023 ).
Max Schrems kritisiert die EU-Kommision hart: „Die Kommission soll die ‚Hüterin der Verträge‘ und die Verteidigerin der ‚Rechtsstaatlichkeit‘ in der EU sein. Sie zelebriert diese Rolle, wenn es um die Verletzung von EU-Recht durch die Mitgliedstaaten geht. Jetzt ignoriert die Kommission selbst zum dritten Mal den Europäischen Gerichtshof.“
Die wichtigsten Bedenken hat Max Schrems dabei noch gar nicht genannt: Big-Data und KI-Datenanalysen ermöglichen strategisches Profiling und Technologie-Diebstahl und digitale Kopien von echten Personen, ihrer Sprache und Gestik – trotz Data Privacy Framework.
DPF: Auswirkungen auf digitale Bezirkszeitungen in Berlin
Die Datenschutz- & ePrivacy-Hinweise in den Reinickendorf Nachrichten und in 11 weiteren Bezirkszeitungen müssen überprüft und angepasst werden. Einzelne Dienste wie „X“ (vormals Twitter) werden zum 3.10.2023 ganz ausgelistet. Die „X“-Links zur Polizei Berlin und zur Bundespolizei werden daher künftig auch ganz wegen fehlender Inklusivität abgeschaltet.
In den neuen AGB´s werden keine ermäßigten Tarife für gemeinnützige Zwecke mehr eingeräumt, weil diese Zielgruppen überdurchschnittlich hohe Kosten und Aufwand in der Redaktion verursachen.
Zur Sicherung öffentlicher sozialer Verantwortung (Public Social Responsibility) treten neue AGB´s in Kraft:
Der Pressezugang zu offenen Pressepostfächern wird ab 1.9.2023 beschränkt. PR- und Medienagenturen benötigen „Autor-Akkreditierungen“ für übermittelte Inhalte. KI-gnerierte Inhalte sind zu kennzeichnen.
Öffentlich geförderte Projekte ohne Budgets für Öffentlichkeitsarbeit werden als „demokratiefeindlich“ und „pressefeindlich“ und „verfassungsfeindlich“ eingestuft und ab 1.9.2023 bis auf Weiteres abgewiesen.
Explizite namentliche Registrierungen (mit Impressum) sind ab 1.9. 2023 erforderlich, um
- medienrechtlichen,
- datenschutzrechtlichen,
- EU-rechtlichen Anforderungen
- und dem neuen Data Privacy Framework
zu entsprechen.
Ab 1.9.2023 können jährliche Media-Budgets gebucht werden, die termingesteuerte Kampagnen und Touchpoint-Marketing erlauben.
Die neuen AGB´s sichern eine unabhängige Pressearbeit und faire Arbeitsbedingungen in der Redaktion. Technische Ausgangsbedingungen für eine inklusive, faire und soziale intelligente Stadt werden mit abgesichert.
Die Veränderungen ermöglichen den Betrieb einer digitalen Lokalzeitung ohne Abo-Paywalls, und sind zugleich erste Bausteine einer neuen „medial-digitalen Stadtrechts-Agenda.“
Mehr Informationen:
www.anzeigio.de