Das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagengesetz) in Berlin wird erneuert. Die zuständie Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Manja Schreiner hat einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt, der vom Senat auf den Weg gebracht wurde.
Weniger Müll, weniger Schäden – mehr Sicherheit
Hintergrund sind die gehäuften Problemlagen in vielen innerstädtischen Grünanlagen. Die Bezirksämter sehen sich zunehmend Problemen in den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ausgesetzt, z.B. Vermüllung, Beschädigung von Anpflanzungen, Gefährdungen und Störungen von Anlagenbesucherinnen und besuchern bei größeren Personenansammlungen und nächtlichen Feiern sowie auch Begehung von Gewalt- und Eigentumsdelikten und Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz.
Hinsichtlich der geltenden Regelungen des Grünanlagengesetzes sind aufgrund einer regelmäßigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung Verfahrensunsicherheiten entstanden und daher können Sicherheitsbelange nicht effektiv verfolgt werden.
Um die aufgezeigten Probleme beheben zu können, ist eine Änderung des Grünanlagengesetzes erforderlich.
Umweltschutzsenatorin Manja Schreiner: „Ich begrüße die Änderungen des Gesetzes, weil damit bestehende Verfahrensunsicherheiten beseitigt werden. So können künftig bei genehmigten Veranstaltungen nicht nur die Grünanlagen, sondern ausdrücklich auch deren Besucherinnen und Besucher besser geschützt werden. Zudem wird die Rechtsgrundlage für eine wirksame Ahndung von ordnungswidrigen Verstößen gegen Benutzungsregelungen konkretisiert. Nicht zuletzt sind auch zeitlich befristete Schließungen von Grünanlagen in Zukunft rechtssicher möglich.“
Lex Görlitzer Park?
Wichtigster Anlaß für die Novellierung sind die vielen Problemlagen im Görlitzer Park in Kreuzberg. Mit dem novellierten Grünanlagengesetz soll mehr Rechtssicherheit für die Bezirksämter erreicht werden. Künftig soll wirksamer gegen laute nächtliche Partys, Vermüllung und Beschädigungen von Anpflanzungen vorgegangen werden. Auch Alkoholverbote sollen leichter durchsetzbar werden. Das neue Gesetz soll auch eine Rechtsgrundlage schaffen, um den vom Senat geplanten Zaun um den Görlitzer Park in Kreuzberg und mögliche Schließzeiten durchzusetzen.
Der Gesetzentwurf wird zunächst im Rat der Bürgermeister behandelt. Anschließend geht das Gesetz nach Weiterleitung der Vorlage zur parlamentarischen Beratung und zur Beschlussfassung an das Abgeordnetenhaus von Berlin. Der Beschluß wird noch vor Beginn des Frühlings erwartet.