Böllerverbotszonen in Berlin
Der Berliner Senat hat das Abbrennen von Feuerwerk in insgesamt 53 Bereichen verboten. Rechtsgrundlage ist die Erste Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am 23.12.2021 beschlossen wurde. Bereich Alte Frankfurter Allee/ Siegfriedstraße/ Bahnhof Lichtenberg, begrenzt durch Siegfriedstrasse 212, Kreuzung Frankfurter Allee/ Gudrunstrasse sowie Frankfurter Allee 233Bereich Altstadt Köpenick, begrenzt
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